Die Vorschriften in

 Sallandshoeve entsprechen RECRON (Verband der Freizeitunternehmer in den Niederlanden). Die RECRON-Bedingungen wurden in Absprache mit dem Verbraucherverband und der ANWB festgelegt und gelten für die von uns abgeschlossenen Mietverträge. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 - RECRON-Bedingungen für Ferienunterkünfte (Bungalow-Vermietung)
RECRON-Bedingungen für touristische Sehenswürdigkeiten (Campingplatz)
RECRON-Bedingungen für Stellplätze
Catering-Bedingungen, Veranstaltungen und Aktivitäten

Parkordnung Sallandshoeve

Für den Park gelten die RECRON-Bedingungen, die als solche zu beachten sind. Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die folgenden Parkregeln und -bedingungen. Diese Parkordnung wurde erstellt, um Ihren Aufenthalt und den der anderen Parkgäste im Recreatiepark De Boshoek so angenehm und sicher wie möglich zu gestalten. Wir gehen davon aus, dass Sie diese Regeln zur Kenntnis nehmen, respektieren und einhalten.
Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann ein Grund für einen (sofortigen) Ausschluss aus unserem Park ohne Rückerstattung sein.

Wichtigste Regel

Verhalten Sie sich so, dass Sie niemanden belästigen. Gönnen Sie sich und anderen Gästen des Parks einen angenehmen Urlaub. Seien Sie besonders rücksichtsvoll gegenüber spielenden Kindern. 
Ihr Aufenthalt im Vakantiepark Sallandshoeve erfolgt auf eigene Gefahr und die Direktion übernimmt keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl. 
In allen Fällen, die in diesen Bedingungen und Vorschriften nicht vorgesehen sind, entscheidet die Direktion des Vakantiepark Sallandshoeve. 

Gekürzte Parkordnung

Diese Hausordnung ist eine verkürzte Fassung unserer ausführlichen Parkordnung. Verhalten Sie sich so, dass Sie niemanden belästigen. Gönnen Sie sich und Ihren Mitgästen einen schönen Urlaub. Alle Anweisungen des Personals sind zu befolgen. 

1.         Das Mindestalter des Hauptbuchers beträgt 21 Jahre. Je nach Gruppengröße, Gruppenzusammensetzung und/oder Altersklasse kann eine Kaution verlangt werden. Unbegleitete Jugendliche unter 21 Jahren haben keinen Zutritt zu unserem Park. 
2.         Alkohol ist nur in den Unterkünften erlaubt.
3.         Partys oder Musikveranstaltungen sind in unseren Unterkünften nicht erlaubt. 
4.         Drogen, Lachgas und Narkotika sind in unserem Park verboten. 
5.         Halten Sie Ihre Unterkunft, die Terrasse und den Garten frei von Müll, Bierkästen und ähnlichem. 
6.         Zwischen 23.00 und 8.00 Uhr gilt eine Nachtruhe. 
7.         Wohnmobile, Arbeits- und Lieferwagen sind nicht erlaubt, diese Fahrzeuge dürfen außerhalb unseres Parks parken. 
8.         Spielende Kinder haben immer Vorrang: Sie dürfen nur im Schritttempo auf unserem Park fahren. (Maximal 5 km pro Stunde). 
9.         Ihre Haustiere sind willkommen! Sie müssen jedoch an der Leine gehalten werden und ihr Geschäft außerhalb des Parks verrichten. Katzen sind in unseren Unterkünften nicht erlaubt. 
10.       Das Anbieten von Dienstleistungen und/oder Waren zum Verkauf in jeglicher Form ist weder in Ihrer Unterkunft noch anderswo auf dem Gelände gestattet. 
11.       Wenn Sie sich nicht an unsere Hausordnung halten (siehe auch die ausführliche Hausordnung online), sind wir berechtigt, Sie ohne Erstattung aus dem Park zu verweisen.


1. Allgemeine Regeln 


1.1 Der Zweck des Aufenthalts muss Erholung sein.
1.2 Das Mindestalter des Hauptbuchers beträgt 21 Jahre. Je nach Gruppengröße, Gruppenzusammensetzung und Altersklasse kann eine Kaution verlangt werden. 
1.3 Beim Check-in können wir Sie nach Ihrem Ausweis fragen, wir speichern Ihre persönlichen Daten und verwenden sie nicht für kommerzielle Zwecke. 
1.4 Die entgeltliche Beherbergung von Gästen im Zimmer/in der Unterkunft zum Zwecke sexueller Handlungen ist nicht gestattet. 
1.5 Es gibt an verschiedenen Stellen Überwachungskameras; jeder, der sich auf unserem Park und in unserem Hotel aufhält, erklärt sich damit einverstanden, dass Aufnahmen gemacht werden. Im Falle von Unglücksfällen und/oder Zwischenfällen können diese Aufnahmen den Behörden als Beweismittel vorgelegt werden.
1.6 Die Sallandshoeve hat das Recht, die Parzellennummer (Stellplatz, Mietunterkunft und Hotelzimmer) zu ändern. Dies muss vor Beginn des Mietzeitraums erfolgen. Wenn die Urlauber für eine Vorzugsbuchung bezahlt haben, ist dies nicht möglich. 
1.7 Ohne ausdrückliche Genehmigung der Direktion dürfen auf dem Gelände des Parks keine Drohnen geflogen werden. 
1.8 Wenn wir feststellen, dass in einer Mietunterkunft geraucht wird, sind wir gezwungen, Ihnen € 150,00 für zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Wenn der Feueralarm aufgrund des Rauchens in der Unterkunft ausgelöst wird, werden die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr in Höhe von € 375,00 an Sie weitergegeben.


2. Zugang und Parken  


2.1.      Um die Schranke zu bedienen, benötigen Sie einen Chip, den Sie beim Check-in erhalten. Mit dem Chip können Sie den Park jederzeit verlassen. Der Zugang ist bis 23.00 Uhr und ab 07.00 Uhr möglich. 
2.2.      Sie können 1 Auto am Bungalow parken, ein zweites Auto kann auf dem Zentralparkplatz abgestellt werden. Auf dem Campingplatz können Sie Ihr Auto auf dem Stellplatz parken, wenn Sie einen Stellplatz mit einem Parkplatz haben.  
2.3.      Um in den Park zu gelangen, sollten die maximalen Abmessungen Ihres Fahrzeugs wie folgt sein 4,70 m (Länge), 1,90 m (Breite) und 1,95 m (Höhe) (vergleichbar mit einem VW-Transporter). Fahrzeuge, die größer als diese Maße sind, dürfen nicht auf den Park. 

Arbeitstransporter sind ebenfalls nicht erlaubt. 


2.4.      Unangemeldete Fahrzeuge dürfen den Park in keiner Weise betreten. Sobald dies festgestellt wird, wird den Fahrzeugen des Mieters der Parzelle der Zugang zum Park für einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr verweigert. Das nicht zugelassene Fahrzeug wird abgeschleppt und die Kosten werden dem Pächter der Parzelle in Rechnung gestellt.


3. Verkehr 


3.1 Bitte beachten Sie stets die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h auf dem Gelände. 
3.2 Auf unserem Gelände gilt die niederländische Straßenverkehrsordnung. 
3.3 Motorisierte Fahrzeuge (mit Ausnahme von Behindertenfahrzeugen) dürfen auf dem Park nur benutzt werden, um vom Eingang des Parks auf dem kürzesten Weg direkt zur Parzelle oder von der Parzelle direkt zum Ausgang zu fahren. 
3.4 Bitte beachten Sie, dass das Spielen mit (elektrisch) motorisierten Fahrzeugen (Scooter/Hooverboard etc.) aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht gestattet ist. Das Fahren von elektromotorisierten Fahrzeugen ist nur mit einem gültigen Führerschein erlaubt. 
3.5 Vermeiden Sie es so weit wie möglich, mit dem Auto auf dem Gelände zu fahren. Lassen Sie das Auto stehen, wenn Sie das Restaurant, das Schwimmbad oder die Rezeption aufsuchen. 
3.6 Elektrofahrzeuge dürfen sich innerhalb der zulässigen Geschwindigkeit (5 km/h) auf unserem Gelände bewegen, wenn 3.4 beachtet wird.
3.7 Das Abstellen von Anhängern, (Anhänger-)Karren, Wohnwagen, Wohnmobilen usw. auf dem Park und den allgemeinen Parkplätzen ist verboten.


4. Empfang von Untermietern oder Tagesgästen


4.1 Als Hauptbucher sind Sie für Ihre Mitgäste verantwortlich und haftbar (sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Bezug auf das Verhalten). 
4.2 Wenn Ihre Besucher Waren mit sich führen oder Gehbehinderungen haben, holen Sie Ihre Besucher bitte von diesen Parkplätzen ab oder übergeben Sie die Waren.

5. (Lärm-)Belästigung 


5.1 Es ist nicht gestattet, Radios, Fernseher, Musikinstrumente, Karaoke-Anlagen oder andere Tongeneratoren/Verstärker so zu benutzen, dass sie andere Parkgäste belästigen. 
5.2 Zwischen 23.00 Uhr und 8.00 Uhr gilt eine Nachtruhe (mit Ausnahme eines von De Sallandshoeve organisierten Events/Partyabends, bei dem auf dem Veranstaltungsgelände eine Nachtruhe zwischen 00.00 Uhr und 8.00 Uhr gilt). Das bedeutet, dass die Verwendung von lärmerzeugenden Geräten nicht gestattet ist und dass Sie hinsichtlich der Lautstärke auf die anderen Urlauber Rücksicht nehmen müssen. 
5.3 Wir bitten Sie, die Benutzung von motorisierten Fahrzeugen auf ein Minimum zu beschränken. 
5.4 Zerstörungen und Beschädigungen werden in Rechnung gestellt. Bei schwerwiegenden Zerstörungen oder wiederholten Belästigungen sind wir berechtigt, den Vertrag ohne Erstattung zu kündigen. Das gleiche gilt für Diebstahl.

6. Abfallentsorgung 


6.1 Auf unserem Gelände in der Nähe der Rezeption stehen mehrere unterirdische Container zur Verfügung. 
6.2 Wir haben Behälter für: Glas, Papier, Grün- und Hausmüll. 
6.3 Bitte werfen Sie Haushaltsabfälle in verschlossenen Plastiksäcken in den entsprechenden Behälter.

7. Ihre Kinder und Unterhaltungsaktivitäten 


7.1 Die Teilnahme an Aktivitäten liegt immer in der Verantwortung der Eltern. 
7.2 Ihr Kind muss in der Lage sein, die Sicherheitsanweisungen zu verstehen und zu befolgen. 
7.3 Für Kinder unter 4 Jahren ist die Anwesenheit von mindestens einem Elternteil/Erziehungsberechtigten obligatorisch. 
7.4 Bei Mobbing oder unerwünschtem Verhalten wird eine Verwarnung ausgesprochen, gefolgt von einer 10-minütigen Auszeit. Wenn Ihr Kind die Sicherheit der anderen Kinder beeinträchtigt, werden wir Sie kontaktieren. Als Notfallmaßnahme können wir den Zugang zum Unterhaltungsraum oder zur Aktivität verweigern. 
7.5 Wir können nicht für die Beaufsichtigung Ihrer Kinder vor Beginn, nach der Aktivität oder beim vorzeitigen Verlassen der Aktivität sorgen. Bitte treffen Sie entsprechende Vereinbarungen mit Ihren Kindern oder sorgen Sie selbst für die Aufsicht. 
7.6 Bei allen Aktivitäten ist eine Altersgrenze angegeben. Im Interesse der Sicherheit der Kinder halten wir uns an diese Altersgrenze. 
7.7 Sie sind für das Verhalten Ihrer Kinder verantwortlich. Während der nächtlichen Ruhezeit sollten Ihre Kinder den Schlaf respektieren.


8. Schwimmbad  


8.1 Die Tiefe der beiden Hallenbäder beträgt 1,40 m. Tauchen ist nicht erlaubt. 
8.2 Es gibt keine ständige Überwachung der Schwimmbecken. Aus Sicherheitsgründen ist es ratsam, aufeinander und insbesondere auf Kinder zu achten. 
8.3 Kleinkinder und Kinder unter 10 Jahren oder ohne Schwimmschein dürfen sich ohne Aufsicht von Erwachsenen nicht in der Nähe oder im Schwimmbecken aufhalten. 
8.4 Rauchen, Essen, Trinken und der Gebrauch von Glaswaren sind im Hallenbad strengstens verboten.